Darf ich eine alte Kiefer fällen?

Normalerweise stehen Bäume nach fünf Jahren Standzeit unter Naturschutz und dürfen nicht ohne Genehmigung gefällt werden. Es kommt neben dem Alter auch auf die Höhe und Dicke des Stammes an. Deshalb raten wir dir auf jeden Fall, dass du dich mit dem zuständigen Gartenamt in Verbindung setzt. Je nachdem musst du eventuell sogar eine „Ausgleichsmaßnahme“ vornehmen, d.h. für Ersatz sorgen und einen neuen Baum pflanzen.

Das sagt der Naturschutzbund, kurz NABU dazu:

  • es werden meistens nur die Bäume und nicht auch die Hecken unter Schutz gestellt
  • der Schutz gilt für Laub- wie für Nadelbäume, aber nicht für Obstbäume und nicht für Bäume in Baumschulen
  • der Schutz ist immer von einem gewissen Stammumfang abhängig: meist ab 80 cm Umfang in einer Höhe von 1 m
  • in aller Regel werden auch die Bäume in öffentlichen Grünanlagen unter Schutz gestellt
  • alle VO (Verordnungen) verbieten die Beseitigung oder Beschädigung der geschützten Bäume
  • alle VO sehen in der Verletzung der Schutzbestimmungen eine Ordnungswidrigkeit und drohen dafür hohe Geldbußen bis zu 25.000 Euro oder 50.000 Euro an
  • alle VO sehen die Möglichkeit der Ausnahmegenehmigung vor (aus Gründen des allgemeinen Wohls, zur Vermeidung von Härten, zur Beseitigung kranker Bäume)
  • alle VO sehen vor, dass bei einem Verstoß gegen die Schutzbestimmungen oder bei Erteilung einer Ausnahmegenehmigung eine Ersatzpflanzung auf Kosten des Grundbesitzers angeordnet werden kann.

Nach: Reinhold Kaub (2000): Gartenrecht für jedermann. Rechtsprobleme rund um Garten und Grundstück. München. BLV-Verlag.

Und das kommt nach dem Baumfällen…

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