Rundfunkbeitrag für die Laube?

Eine Meldung des Magazins Der Spiegel (nicht online) sorgt für Unruhe: Sind Mieter von Kleingärten neuerdings verpflichtet, den Rundfunkbeitrag (GEZ) zu zahlen? Vor allem im Osten der Republik kommt es hier wohl immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Gärtnern und den öffentlich-rechtlichen Rundfunksendern. Was stimmt?

Schnüffelt die GEZ jetzt in der Laube herum?

Der Spiegel meldet es in seiner aktuellen Ausgabe (37/2014): Der Rundfunk Berlin-Brandenburg knöpft Laubenpiepern den halben Jahresbeitrag der Rundfunkzwangsgebühr ab, wenn die Laube außerhalb eines Kleingartenareals liegt und über einen Strom- und einen Wasseranschluss verfügt. Auch der Alpenverein sei mittlerweile auf den Barrikaden, weil der Verein für seine Schutzhütten angeblich beitragspflichtig sei.

Joachim Huber machte daraufhin in einem Tagesspiegel-Kommentar das ganz große Fass auf: ARD und ZDF würden kein Erbarmen kennen mit den armen Hobbygärtnern. Zitat: „Grob gesagt reichen vier Außenhüllen aus, damit Wohnungen, Betriebsstätten und Autos zum entgeltpflichtigen ‚Kommunikationsraum‘ werden.“ Und so würden auch Lauben als Kommunikationsraum gelten und dementsprechend hätten die Mieter oder Eigentümer hierfür nochmals die Rundfunkgebühr zu entrichten. Kein Wunder, dass der Kommentar derzeit in den Sozialen Netzen die Runde macht und für Empörung sorgt.

Laube 40

Laube 40 (im Hintergrund das ARD-Studio ;-)

Kleingärtner müssen nicht zahlen

So sehr auch wir die GEZ nicht mögen: Diese Aufregung ist quatsch. Bereits bei der Einführung der allgemeinen Zwangsabgabe 2013 stellten die Sender fest:

Sowohl durch das Bundeskleingartengesetz als auch in der Regel durch entsprechende Satzungen der Kleingartenverbände ist festgelegt, dass Lauben in Kleingartenanlagen nicht zum Wohnen genutzt werden dürfen. Deshalb gehen die Rundfunkanstalten davon aus, dass hier keine Wohnnutzung stattfindet und für die Lauben deshalb kein Rundfunkbeitrag anfällt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Laube entgegen der oben genannten Regelung tatsächlich bewohnt wird. In diesem Fall besteht Beitragspflicht wie für jede andere Wohnung auch. Davon unberührt bleiben gelegentliche Übernachtungen in Lauben.

Okay, halten wir fest: Wer innerhalb einer Kolonie seine Hütte stehen hat, muss nichts befürchten. Wer außerhalb eines Vereinsgeländes eine Datsche besitzt, die über Strom- und Wasseranschluss verfügt, könnte Probleme bekommen. Zumindest, wenn er in oder um die Hauptstadt herum beheimatet ist. Bislang also viel Aufregung um fast nichts, aber man weiß ja, wie übergriffig die Rundfunkanstalten beim Eintreiben der Zwangsgebühren sind. Also Augen auf, wer da demnächst über die Hecke lugt!

(Anmerkung: Unsere Laube 40 liegt zwar auf einem Grundstück des NDR, aber innerhalb eines Vereinsgeländes – puh! Darüber hinaus haben wir keine Beziehungen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk)

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