Mundraub: Darf ich Nachbars Apfel pflücken?

Mit der Erntezeit im Herbst kommt auch immer wieder die Frage auf: Wie ist das denn jetzt eigentlich mit dem Pflücken von Kirschen, Pflaumen, Birnen oder Äpfeln – darf man von Nachbars Baum naschen? Wie ist das, wenn kein Zaun oder der Baum an der Straße steht? Gibt es da nicht so etwas wie Mundraub? 

Nachbars Apfel | Foto: fotolia.com

Nachbars Apfel | Foto: fotolia.com

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Was ist eigentlich Mundraub?

Viele Menschen glauben, das Entnehmen kleiner Mengen von Obst von fremden Bäumen oder aus Gärten sei eine Art Kavaliersdelikt und im Zweifel „Mundraub“. Unter Mundraub verstehen sie dann so eine Art Diebstahl, der aber keiner ist, weil schließlich ist er erstens unbedeutend und zweitens zur Linderung eines akuten Hungergefühls.

Nun, falsch gedacht.

Tatsächlich gab es lange Zeit im deutschen Recht den Tatbestand des Mundraubs. Aber auch dieser war mit einer Strafe verbunden. Wikipedia schreibt dazu: „Anders als allgemein angenommen, blieb Mundraub früher mithin keineswegs straffrei, sondern nur unter Eheleuten und gegenüber bestimmten Verwandten. Auch die Früchte von Kulturpflanzen durften und dürfen nicht einfach gepflückt werden.“

Hinzu kommt, dass es Mundraub im deutschen Recht schon lange nicht mehr gibt. Noch einmal Wikipedia:

Mundraub ist ein umgangssprachlicher und vom deutschen Gesetz nicht mehr verwendeter Begriff, der die Entwendung oder Unterschlagung von Nahrungs- oder Genussmitteln oder von anderen Gegenständen des hauswirtschaftlichen Gebrauchs in geringer Menge oder von unbedeutendem Wert zum alsbaldigen Verbrauch zum Gegenstand hatte. Dieser Straftatbestand wurde mit Wirkung vom 1. Januar 1975 abgeschafft.

Kein Recht auf Früchte

Auch der Diebstahl von Lebensmitteln wird als ganz „normaler“ Diebstahl gemäß § 242 StGB geahndet, so wie jeder andere auch. Der Diebstahl von Sachen mit geringem Wert (bis ca. 50 EUR) wird dabei nur auf Antrag verfolgt. Polizei oder Staatsanwaltschaft werden nicht von sich aus aktiv. Wer für ein paar süße Früchte außerdem über einen Zaun klettert, macht sich zudem des Hausfriedensbruchs schuldig. Das geht also schon einmal gar nicht.

Ist kein Zaun vorhanden, der beispielsweise einen Baum von eine Straße trennt, heißt das jedoch nicht, dass es hier erlaubt ist, sich zu bedienen. Die ARAG-Versicherung schreibt dazu:

Dass ein Baum oder Strauch herrenlos ist, ist nahezu ausgeschlossen. Denn grundsätzlich ist der Eigentümer des Grundstücks auch Eigentümer der Bäume und Sträucher auf dem diese stehen. Ist der Grund und Boden verpachtet, so genießt der Pächter die Rechte. Steht ein Baum am Straßenrand, wird er in der Regel der Gemeinde, dem Kreis, dem Land oder dem Bund gehören. Man muss also davon ausgehen, dass in Deutschland jeder Quadratmeter Grund jemandem gehört.

Überhängende Äste

Und was ist, wenn die Früchte von Nachbars Baum über meinem Grundstück baumeln? Wenn also überhängende Äste in mein Grundstück ragen? Nun, auch dann gehören die Früchte dem Nachbarn, also demjenigen, auf dessen Grundstück der Baum steht. Erst wenn die Früchte abfallen und auf dem (eigenen Grund und) Boden liegen, kann man sich sorgenfrei bedienen (§ 911 BGB). Mehr dazu auch bei Wikipedia.

Mundraub.org – Obstgenuss teilen

Die Initiative Mundraub.org hat das Thema herrenloser Obstäume aufgegriffen und bietet die Möglichkeit, entsprechende Fundstellen auf einer Karte einzutragen. Die Initiative möchte die Vielfalt der Kulturlandschaften und der Obstsorten erhalten und fördern. Die Macher wissen dabei, dass es rechtlich nicht immer so einfach ist. Deshalb schreiben sie auch ausdrücklich:

Die Plattform lebt davon, dass ihr verantwortungsvoll und respektvoll mit der Natur und den kulturellen und privatrechtlichen Gegebenheiten in eurer Region umgeht. Taucht ein Fundort auf der MundraubMap auf, ist das noch keine Garantie dafür, dass dieser auch tatsächlich „mundraub-tauglich“ ist. Vergewissert euch vor Ort noch einmal!

 

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